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29.03.2016 - Nach einem Rückschlag beim deutschen Urhebervertragsrecht, das nicht im Sinne der Spiele-Autoren-Zunft überarbeitet wurde, erzielte die SAZ jetzt anderswo einen Erfolg, von dem italienische Spieleautoren profitieren. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien unterscheidet zwischen Lizenzen für gewerbliche Schutzrechte und solchen für Urheberrechte, wobei gewerbliche Schutzrechte mit 5% Quellensteuersatz in Deutschland besteuert werden, Urheberrechte dagegen steuerfrei sind, ähnlich wie auch in anderen Ländern wie Kanada. Weil das Bundeszentralamt für Steuern jedoch bisher Freistellungsanträge von italienischen Autoren meist als gewerbliche Schutzrechte einstufte und Verlage anwies, bei ihren Abrechnungen dasselbe zu tun, setzte sich die SAZ für eine Änderung ein, da sie den Abzug von 5% Quellensteuer für offensichtlich falsch hielt und den "enormen" bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten reduzieren wollte. Nun teilte das Bonner Amt mit, dass für die Überlassung von Spielregelwerken grundsätzlich Freistellungen für Urheberrechte erteilt werden dürfen.

Italienische Spieleautoren können deshalb jetzt Änderungsanträge beim Finanzamt stellen, um der Quellensteuer bei schon vorliegenden Freistellungsbescheinigungen zu entgehen. Haben sie von Verlagen Honorarzahlungen unterhalb der Freigrenzen von 5.500 € für einzelne Zahlungen bzw. 40.000 € pro Jahr ohne vorherigen Freistellungsantrag und -bescheinigung erhalten und 5% Quellensteuer entrichtet, sollten sie dies direkt bei den Verlagen reklamieren, sodass künftige Honorare richtig berechnet werden. Die SAZ empfiehlt allen Spieleautoren außerhalb Deutschlands, in Freistellungsaufträgen bei "Art des Rechtes" immer "Urheberrecht" bzw. in der englischen Version "Authors Right" einzutragen, um Missverständnisse zu vermeiden. Deutsche, englische, italienische und französische Ausfüllanleitungen bekommen SAZ-Mitglieder bei der Geschäftsstelle.